Unser Serviceprogramm für Dich!
- Selbstverständlich bist Du während der gesamten Ausbildungszeit unfallversichert.
- Wir fahren Dich zur Praxisprüfung.
- Du kannst jederzeit in den laufenden Theoriekurs einsteigen.
- Wir bieten Dir den „Führerschein mit 17“. Du bist mind. 16½ Jahre alt und kommst mit einem Elternteil in die Fahrschule.
Was bedeutet "Führerschein mit 17"!
Nach bestandener Prüfung darf man bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Dies gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Bei der Antragstellung muss die Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben werden. Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein; hier darf ohne Begleitung gefahren werden, weil das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht ist.
Anforderungen an die begleitende Person nach § 48 a Abs.4 bis 6 FeV
(4) Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber
ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. (5) Die begleitende Person
Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Beantragung der Fahrerlaubnis oder bei Beantragung der Eintragung weiterer zur Begleitung vorgesehener Personen zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Fahreignungsregister einzuholen. (6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie
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Die befristete Prüfungsbescheinigung ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland ! Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von unserer Fahrschule durchgeführt.